Marktwert+ in der Immobilienbewertung.

Zum Festpreis: Die belastbare Alternative zum Kurzgutachten, preiswerter als ein Verkehrswertgutachten.

Marktwert+ in der Immobilienbewertung.

Zum Festpreis: Die belastbare Alternative zum Kurzgutachten, preiswerter als ein Verkehrswertgutachten.

Die Zukunft der bedarfsgerechten Immobilienbewertung.

Unser Ansatz für belastbare und bezahlbare Entscheidungsgrundlagen.

Mit Marktwert+ bieten Seitz Sachverständige als bundesweit renommiertes Sachverständigenbüro eine selbstständige, beratende Geschäftseinheit, die die Kernelemente aus hochanspruchsvollen, wissenschaftlichen Verkehrswertermittlungen modular herauslöst - und damit gleichzeitig das Budget schont.

Geschaffen werden leistungsfähige Entscheidungsgrundlagen, die eine intelligente Alternative zwischen oberflächlichem Kurzgutachten und kostenintensivem Verkehrswertgutachten darstellen – beispielsweise bei:

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie

  • Erbschaft und Erbauseinandersetzung

  • Überprüfung von mangelhaften Gutachten (oftmals Kurzgutachten)

  • Überprüfung von Wertfestsetzungen der Finanzämter

Methodik zur Bestimmung von Immobilienwerten

Im Zentrum unserer Marktwertanalysen steht die Recherche und Analyse von Vergleichspreisen aus amtlichen Kaufpreissammlungen – der als erstrangig normierten Datenquelle für die Verkehrswertermittlung (u.a. Nr. 9.3.1 ImmoWertA).

Wir grenzen uns bewusst ab von oberflächlichen Kurzgutachten und Schnellbewertungen und verzichten auf die Heranziehung intransparenter, prozessierter Daten aus kommerziellen Datenbanken privater Unternehmen und Marktberichten.

Stattdessen basieren unsere Marktwertanalysen ausschließlich auf Einzelauswertungen tatsächlich beurkundeter Kaufpreise, die nach amtlichen Maßstäben erfasst wurden und die realen Marktverhältnisse abbilden. Wir stehen im persönlichen Austausch mit den Gutachterausschüssen, prüfen jedes einzelne Datum sorgfältig auf seine Eignung, passen Daten objektspezifische an und werten diese in einem eigenen statistischen Verfahren aus. Sie erhalten eine fundierte objektspezifische Werteinschätzung mit statistischen Kennwerten und einem Vertrauensbereich - individuell bezogen auf die Eigenschaften des Bewertungsobjekts.

Flexibler Weg zum Verkehrswertgutachtem.

Bei Bedarf können die Anhaltspunkte konkretisiert werden – z.B. mit einer maßlichen und technischen Bestandsaufnahme oder der Auswertung zusätzlicher Erkenntnisquellen.

Und falls Ihr Fall komplexer oder streitiger wird: Die bereits erbrachten Leistungen werden bei der Erstellung eines umfassenden Verkehrswertgutachtens durch Seitz Sachverständige eingebunden und angerechnet.

So profitieren Sie von der Flexibilität und können jederzeit nahtlos auf bewährte Strukturen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zurückgreifen.

Leistungen und Preise

Marktwertanalyse

Objektspezifische, auf amtliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung für Wert- und Kaufpreisindikationen sowie zu Überprüfungs-/ und Plausibilisierungszwecken

  • Kaufpreisrecherche, Austausch mit amtlichen Stellen

  • Eignungsprüfungen

  • Objektspezifische Anpassungen

  • Statistische Auswertung, unmittelbarer Vergleichswert und Vertrauensbereiche

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
ca. 4 Wochen

Honorar:
1.950,00 € zzgl. USt.

Im Honorar enthalten sind amtliche Gebühren in Höhe von 140,00 €. Es werden, sofern verfügbar, bis zu 50 Kauffälle herangezogen.

Leistungsgebiet:
bundesweit

Sollte die objektspezifische Anpassung nicht auf Grundlage einer gesonderten sachverständigen Bestandsaufnahme erfolgen können, müssen auftraggeberseitige Angaben zugrunde gelegt werden. Für diese Fälle stellen wir Ihnen ein übersichtliches und leicht zu erschließendes Formular zur Verfügung. Die Erfassung der Inhalte kann bei Bedarf telefonisch begleitet werden.

Maßliche und technische Bestandsaufnahme

  • Örtliches Aufmaß nach Wohnflächenverordnung

  • Baubeschreibung

  • Erfassung möglicher Baumängel und Schäden

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
Ortstermin mit 2-4 Wochen Vorlaufzeit zzgl. 1 Woche Nacharbeit

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
Rheinland, ggfls. bundesweit

Recherche und Auswertung relevanter Erkenntnisquellen

  • Bestandsverzeichnis und Abt. II des Grundbuchs

  • Bewilligungen z.B. Teilungserklärung (Wohnungs- und Teileigentum) oder für die Bewertung besonderer Rechte und Belastungen

  • Bauakten

  • Auskünfte zu Altlasten

  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen

  • Auskünfte zu Baulasten

  • Auskünfte zum Planungsrecht

  • Auskünfte aus der Denkmalliste

Bearbeitungsdauer:
nach Einzelfall

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
bundesweit

Leistungen und Preise

Marktwertanalyse

Objektspezifische, auf amtliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung für Wert- und Kaufpreisindikationen sowie zu Überprüfungs-/ und Plausibilisierungszwecken

  • Kaufpreisrecherche, Austausch mit amtlichen Stellen

  • Eignungsprüfungen

  • Objektspezifische Anpassungen

  • Statistische Auswertung, unmittelbarer Vergleichswert und Vertrauensbereiche

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
ca. 4 Wochen

Honorar:
1.950,00 € zzgl. USt.

Im Honorar enthalten sind amtliche Gebühren in Höhe von 140,00 €. Es werden, sofern verfügbar, bis zu 50 Kauffälle herangezogen.

Leistungsgebiet:
bundesweit

Sollte die objektspezifische Anpassung nicht auf Grundlage einer gesonderten sachverständigen Bestandsaufnahme erfolgen können, müssen auftraggeberseitige Angaben zugrunde gelegt werden. Für diese Fälle stellen wir Ihnen ein übersichtliches und leicht zu erschließendes Formular zur Verfügung. Die Erfassung der Inhalte kann bei Bedarf telefonisch begleitet werden.

Maßliche und technische Bestandsaufnahme

  • Örtliches Aufmaß nach Wohnflächenverordnung

  • Baubeschreibung

  • Erfassung möglicher Baumängel und Schäden

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
Ortstermin mit 2-4 Wochen Vorlaufzeit zzgl. 1 Woche Nacharbeit

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
Rheinland, ggfls. bundesweit

Recherche und Auswertung relevanter Erkenntnisquellen

  • Bestandsverzeichnis und Abt. II des Grundbuchs

  • Bewilligungen z.B. Teilungserklärung (Wohnungs- und Teileigentum) oder für die Bewertung besonderer Rechte und Belastungen

  • Bauakten

  • Auskünfte zu Altlasten

  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen

  • Auskünfte zu Baulasten

  • Auskünfte zum Planungsrecht

  • Auskünfte aus der Denkmalliste

Bearbeitungsdauer:
nach Einzelfall

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
bundesweit

Leistungen und Preise

Marktwertanalyse

Objektspezifische, auf amtliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung für Wert- und Kaufpreisindikationen sowie zu Überprüfungs-/ und Plausibilisierungszwecken

  • Kaufpreisrecherche, Austausch mit amtlichen Stellen

  • Eignungsprüfungen

  • Objektspezifische Anpassungen

  • Statistische Auswertung, unmittelbarer Vergleichswert und Vertrauensbereiche

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
ca. 4 Wochen

Honorar:
1.950,00 € zzgl. USt.

Im Honorar enthalten sind amtliche Gebühren in Höhe von 140,00 €. Es werden, sofern verfügbar, bis zu 50 Kauffälle herangezogen.

Leistungsgebiet:
bundesweit

Sollte die objektspezifische Anpassung nicht auf Grundlage einer gesonderten sachverständigen Bestandsaufnahme erfolgen können, müssen auftraggeberseitige Angaben zugrunde gelegt werden. Für diese Fälle stellen wir Ihnen ein übersichtliches und leicht zu erschließendes Formular zur Verfügung. Die Erfassung der Inhalte kann bei Bedarf telefonisch begleitet werden.

Maßliche und technische Bestandsaufnahme

  • Örtliches Aufmaß nach Wohnflächenverordnung

  • Baubeschreibung

  • Erfassung möglicher Baumängel und Schäden

  • Dokumentation

Bearbeitungsdauer:
Ortstermin mit 2-4 Wochen Vorlaufzeit zzgl. 1 Woche Nacharbeit

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
Rheinland, ggfls. bundesweit

Recherche und Auswertung relevanter Erkenntnisquellen

  • Bestandsverzeichnis und Abt. II des Grundbuchs

  • Bewilligungen z.B. Teilungserklärung (Wohnungs- und Teileigentum) oder für die Bewertung besonderer Rechte und Belastungen

  • Bauakten

  • Auskünfte zu Altlasten

  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen

  • Auskünfte zu Baulasten

  • Auskünfte zum Planungsrecht

  • Auskünfte aus der Denkmalliste

Bearbeitungsdauer:
nach Einzelfall

Honorar:
195,00 €/ Stunde zzgl. USt., zzgl. optionaler Fahrtkosten 0,70 €/km

Leistungsgebiet:
bundesweit

Häufig gestellte Fragen

Zu welchen Anlässen wird ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten benötigt oder empfohlen?

Ein Verkehrswertgutachten ist erforderlich zur Vorlage beim Finanzamt, beispielsweise zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ebenso wird es bei gerichtlich anhängigen oder betreuungsrechtlichen Verfahren sowie in der Regel auch im Schiedsgutachterverfahren benötigt.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens empfiehlt sich insbesondere dann, wenn eine methodisch nachvollziehbare und rechtlich anerkannte Bewertungsgrundlage erforderlich ist – etwa in Streitfällen oder zur Vorlage bei Behörden und Gerichten.

Muss im Rahmen der Marktwertanalyse (objektspezifische, auf amtliche tatsächliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung) eine Ortsbesichtigung und Auswertung der erforderlichen Erkenntnisquellen erfolgen?

Nein. Die von uns angebotene Marktwertanalyse stellt eine in ihrer Leistung konzentrierte Wertbetrachtung dar mit der wir Ihnen den Kern einer fundierten Verkehrswertermittlung isoliert als Einzelleistung anbieten möchten. Im Fokus steht die Maßhaltigkeit des Honorarahmens.

Entsprechend überlassen wir es Ihnen, ob Sie entweder (1.) die zugrunde zulegenden Daten eigenständig oder mit telefonischer Unterstützung über unser Formular übermitteln, (2.) eine Bestandsaufnahme und ggfls. Auswertung relevanter Erkenntnisquellen zusätzlich beauftragen oder (3.) ein vollständiges Verkehrswertgutachten nachbeauftragen.

Der Ansatz flexibler - auch fiktiver Daten - ermöglicht zudem die Potenzialanalyse von Immobilienentwicklungen. Mit Verweis auf die Legaldefinition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB (hier: „tatsächlichen Eigenschaften“) werden solche fiktiven Szenarien einer formalen, höherpreisigen Verkehrswertermittlung nicht zugänglich sein.

Was passiert in Fällen unzureichender Datenlage?

In den Ausnahmefällen, in denen widererwarten keine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Kaufpreisen recherchiert werden können, weiten wir die Selektionskriterien nach sachverständigen Maßstäben auf mit zusätzlichem Fokus auf Eignungsprüfung und Kaufpreisanpassung. Sollte sich dennoch zeigen, dass keine ausreichende Anzahl an Kaufpreisen recherchiert werden kann, dann verschließt sich der Weg einer Marktwertanalyse. In diesen Fällen bieten wir Ihnen – falls gewünscht – die Durchführung eines alternativen Wertermittlungsverfahren (Sach- oder Ertragswertverfahren) an.

Zu welchen Anlässen wird ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten benötigt oder empfohlen?

Ein Verkehrswertgutachten ist erforderlich zur Vorlage beim Finanzamt, beispielsweise zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ebenso wird es bei gerichtlich anhängigen oder betreuungsrechtlichen Verfahren sowie in der Regel auch im Schiedsgutachterverfahren benötigt.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens empfiehlt sich insbesondere dann, wenn eine methodisch nachvollziehbare und rechtlich anerkannte Bewertungsgrundlage erforderlich ist – etwa in Streitfällen oder zur Vorlage bei Behörden und Gerichten.

Muss im Rahmen der Marktwertanalyse (objektspezifische, auf amtliche tatsächliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung) eine Ortsbesichtigung und Auswertung der erforderlichen Erkenntnisquellen erfolgen?

Nein. Die von uns angebotene Marktwertanalyse stellt eine in ihrer Leistung konzentrierte Wertbetrachtung dar mit der wir Ihnen den Kern einer fundierten Verkehrswertermittlung isoliert als Einzelleistung anbieten möchten. Im Fokus steht die Maßhaltigkeit des Honorarahmens.

Entsprechend überlassen wir es Ihnen, ob Sie entweder (1.) die zugrunde zulegenden Daten eigenständig oder mit telefonischer Unterstützung über unser Formular übermitteln, (2.) eine Bestandsaufnahme und ggfls. Auswertung relevanter Erkenntnisquellen zusätzlich beauftragen oder (3.) ein vollständiges Verkehrswertgutachten nachbeauftragen.

Der Ansatz flexibler - auch fiktiver Daten - ermöglicht zudem die Potenzialanalyse von Immobilienentwicklungen. Mit Verweis auf die Legaldefinition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB (hier: „tatsächlichen Eigenschaften“) werden solche fiktiven Szenarien einer formalen, höherpreisigen Verkehrswertermittlung nicht zugänglich sein.

Was passiert in Fällen unzureichender Datenlage?

In den Ausnahmefällen, in denen widererwarten keine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Kaufpreisen recherchiert werden können, weiten wir die Selektionskriterien nach sachverständigen Maßstäben auf mit zusätzlichem Fokus auf Eignungsprüfung und Kaufpreisanpassung. Sollte sich dennoch zeigen, dass keine ausreichende Anzahl an Kaufpreisen recherchiert werden kann, dann verschließt sich der Weg einer Marktwertanalyse. In diesen Fällen bieten wir Ihnen – falls gewünscht – die Durchführung eines alternativen Wertermittlungsverfahren (Sach- oder Ertragswertverfahren) an.

Zu welchen Anlässen wird ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten benötigt oder empfohlen?

Ein Verkehrswertgutachten ist erforderlich zur Vorlage beim Finanzamt, beispielsweise zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ebenso wird es bei gerichtlich anhängigen oder betreuungsrechtlichen Verfahren sowie in der Regel auch im Schiedsgutachterverfahren benötigt.

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens empfiehlt sich insbesondere dann, wenn eine methodisch nachvollziehbare und rechtlich anerkannte Bewertungsgrundlage erforderlich ist – etwa in Streitfällen oder zur Vorlage bei Behörden und Gerichten.

Muss im Rahmen der Marktwertanalyse (objektspezifische, auf amtliche tatsächliche Kaufpreise gestützte Vergleichswertermittlung) eine Ortsbesichtigung und Auswertung der erforderlichen Erkenntnisquellen erfolgen?

Nein. Die von uns angebotene Marktwertanalyse stellt eine in ihrer Leistung konzentrierte Wertbetrachtung dar mit der wir Ihnen den Kern einer fundierten Verkehrswertermittlung isoliert als Einzelleistung anbieten möchten. Im Fokus steht die Maßhaltigkeit des Honorarahmens.

Entsprechend überlassen wir es Ihnen, ob Sie entweder (1.) die zugrunde zulegenden Daten eigenständig oder mit telefonischer Unterstützung über unser Formular übermitteln, (2.) eine Bestandsaufnahme und ggfls. Auswertung relevanter Erkenntnisquellen zusätzlich beauftragen oder (3.) ein vollständiges Verkehrswertgutachten nachbeauftragen.

Der Ansatz flexibler - auch fiktiver Daten - ermöglicht zudem die Potenzialanalyse von Immobilienentwicklungen. Mit Verweis auf die Legaldefinition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB (hier: „tatsächlichen Eigenschaften“) werden solche fiktiven Szenarien einer formalen, höherpreisigen Verkehrswertermittlung nicht zugänglich sein.

Was passiert in Fällen unzureichender Datenlage?

In den Ausnahmefällen, in denen widererwarten keine ausreichende Anzahl an vergleichbaren Kaufpreisen recherchiert werden können, weiten wir die Selektionskriterien nach sachverständigen Maßstäben auf mit zusätzlichem Fokus auf Eignungsprüfung und Kaufpreisanpassung. Sollte sich dennoch zeigen, dass keine ausreichende Anzahl an Kaufpreisen recherchiert werden kann, dann verschließt sich der Weg einer Marktwertanalyse. In diesen Fällen bieten wir Ihnen – falls gewünscht – die Durchführung eines alternativen Wertermittlungsverfahren (Sach- oder Ertragswertverfahren) an.

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Jonathan Seitz

Jonathan Seitz

M. Sc. RWTH, Fachrichtung Architektur.

Freier Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Mieten und Pachten.

Seitz Sachverständige

Auditr

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Marktwert+
Schumannstraße 7, 50931 Köln